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Deutschland

Deutschland bietet einen der attraktivsten Steuerausgänge Europas: Nach einer Haltedauer von einem Jahr ist der Gewinn aus physischem Gold vollständig steuerfrei.

Mehrwertsteuer und Import nach Deutschland

Anlagegold (Barren ≥995‰, förderfähige Münzen) ist bei der Einfuhr nach Deutschland von der deutschen Mehrwertsteuer befreit (§25c UStG), auch aus der Schweiz, unter denselben Bedingungen wie im übrigen EU-Gebiet.

Zollanmeldung

Die deutsch-schweizerische Grenze ist eine EU-Außengrenze: unverarbeitetes Gold mit einem Feingehalt von mindestens 99,5 % wird vom deutschen Zoll als Bargeld eingestuft.

BetragPflichtFormular
Unter 10.000 €Keine Anmeldung erforderlich
10.000 € oder mehrSchriftliche Anmeldung über das Zollportal vor Grenzübertritt erforderlichZoll-Portal – Barmittelanmeldeerklärung (Formular 040000_1)

Wiederverkauf

In Deutschland ist der Gewinn beim Wiederverkauf vollständig steuerfrei, sobald Sie das Gold länger als ein Jahr gehalten haben (§23 EStG). Verkaufen Sie davor, wird der Gewinn zu Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz besteuert, vorbehaltlich einer jährlichen Freigrenze für kleinere Verkäufe.

FallkonstellationSteuerliche Behandlung
Haltedauer über 1 Jahr0 % — Gewinn nach §23 EStG vollständig steuerfrei
Haltedauer unter 1 JahrBesteuerung zu Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz, ausser der Gesamtgewinn des Jahres bleibt unter der Freigrenze von 1.000 € (seit 1. Januar 2024, Wachstumschancengesetz) — eine Freigrenze, kein Freibetrag: bei Überschreiten wird der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil.
NachweiseBewahren Sie das Kaufdatum als Nachweis Ihrer Haltedauer auf — es entscheidet darüber, welches Regime gilt

Was ist Anlagegold?

Nach §25c UStG umfasst Anlagegold Barren mit einem Feingehalt von mindestens 995‰ sowie Münzen mit mindestens 900‰ Feingehalt, die nach 1800 geprägt wurden, in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren, und die üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Goldwert um höchstens 80 % übersteigt — derselbe Standard, der gemäß Richtlinie 98/80/EG EU-weit gilt. Die Europäische Kommission veröffentlicht jährlich eine Liste der Münzen, die diese letzte Bedingung erfüllen, darunter der Krügerrand, der Vreneli und der American Eagle. Nur Gold, das dieser Definition entspricht, profitiert von der unten beschriebenen Mehrwertsteuerbefreiung; Schmuck und Münzen außerhalb der veröffentlichten Liste werden wie gewöhnliche Waren besteuert.

Häufig gestellte Fragen