
Italien
Italien befreit Anlagegold von der Mehrwertsteuer und besteuert den Veräusserungsgewinn beim Wiederverkauf einheitlich mit einem Pauschalsatz von 26 % (Ersatzsteuer), unabhängig vom gewählten Verkaufsweg — wendet jedoch zusätzlich zum europäischen Standardschwellenwert ein eigenes, goldspezifisches Meldesystem an.
Mehrwertsteuer und Import nach Italien
Anlagegold ist bei der Einfuhr nach Italien von der Mehrwertsteuer befreit, auch aus der Schweiz, gemäß derselben EU-Richtlinie, die im übrigen Block gilt.
Zollanmeldung
Italien wendet zusätzlich zur europäischen Standardregel von 10.000 € eine doppelte, goldspezifische Meldepflicht an.
| Betrag | Pflicht | Formular |
|---|---|---|
| Unter 10.000 € | Keine Anmeldung erforderlich | — |
| 10.000 € oder mehr (physischer Transport) | Verpflichtende Zollanmeldung | Agenzia delle Dogane – Bargeldtransfer ↗ |
| 10.000 € oder mehr (Goldtransaktion) | Zusätzliche Meldung an die Finanzaufsichtsbehörde (UIF), unabhängig von der Transferart | Banca d'Italia UIF – Goldmeldungen ↗ |
Wiederverkauf
In Italien wird der Veräusserungsgewinn beim Verkauf von physischem Gold durchgängig mit einem Pauschalsatz von 26 % (Ersatzsteuer) besteuert, unabhängig vom gewählten Verkaufsweg — es gibt keinen progressiven Tarif, der auf Anlagegold anwendbar wäre. Was variiert, ist, wer die Steuer berechnet und abführt: Sie selbst im Standard-Erklärungsverfahren, oder der Intermediär in Ihrem Namen, wenn die Transaktion über ein verwaltetes Sparregime (risparmio amministrato/gestito) läuft.
| Fallkonstellation | Steuerliche Behandlung |
|---|---|
| Verkauf von physischem Gold (Standardfall) | Sie berechnen den Gewinn selbst und zahlen die 26 %-Steuer über das Formular F24, deklariert im Quadro RT Ihrer Steuererklärung |
| Goldgedeckte Finanzprodukte (ETCs) im verwalteten oder administrierten Regime | Der Intermediär behält die 26 % ein und führt sie in Ihrem Namen ab — einfacher im Ablauf, aber der Satz bleibt derselbe |
| Verkauf ohne Kaufrechnung | Seit dem 1. Januar 2024 gilt die Ersatzsteuer von 26 % auf den gesamten Verkaufspreis, anstatt wie zuvor auf einen geschätzten pauschalen Gewinn. |
| Nachweise | Es gilt keine Mindesthaltedauer; die Nutzung eines zertifizierten Händlers vereinfacht die Meldung so oder so |
Was ist Anlagegold?
Anlagegold ist dieselbe definierte Kategorie, die EU-weit gilt: Barren mit einem Feingehalt von mindestens 995‰, hergestellt von einer akkreditierten Scheideanstalt, sowie Münzen mit mindestens 900‰ Feingehalt, die nach 1800 geprägt wurden, in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren, und die üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Goldwert um höchstens 80 % übersteigt. Das italienische Mehrwertsteuerrecht befreit diese Kategorie auf derselben Grundlage wie der Rest der EU. Nur Gold, das dieser Definition entspricht, profitiert von der Mehrwertsteuerbefreiung und der unten beschriebenen Behandlung; Schmuck und Münzen außerhalb der anerkannten Liste werden wie gewöhnliche Waren besteuert.