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Schweiz

Die Schweiz bietet eines der günstigsten Rahmenwerke Europas für Kauf, Besitz und Wiederverkauf von physischem Gold, mit Mehrwertsteuerbefreiung auf Anlagegold und keiner Besteuerung privater Kapitalgewinne.

Mehrwertsteuer auf Gold in der Schweiz

Anlagegold (Barren ab 995‰ Feingehalt, anerkannte Münzen) ist in der Schweiz gemäß Art. 23 Abs. 12 MWSTG von der Mehrwertsteuer befreit. Diese Befreiung gilt bereits beim Kauf innerhalb der Schweiz: Es fällt keine zusätzliche Mehrwertsteuer an, unabhängig davon, ob das Gold im Land bleibt oder exportiert wird.

Zollanmeldung

Die Schweiz kennt keine systematische Schwelle für eine schriftliche Anmeldung, verlangt aber Auskunft, wenn das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) danach fragt.

BetragPflichtFormular
Jeder BetragKeine schriftliche Anmeldung an der Grenze erforderlich
CHF 10.000 oder mehr, oder bei VerdachtSie müssen Ihre Identität sowie Herkunft und Zweck der Mittel mündlich angebenBAZG – Bargeldtransport

Wiederverkauf

Für eine Privatperson, die Gold privat hält, wird der Gewinn beim Wiederverkauf auf Bundesebene nicht besteuert. Diese Befreiung setzt eine gewöhnliche private Vermögensverwaltung voraus — häufiger oder umfangreicher Handel kann die Einstufung eines Verkaufs ändern.

FallkonstellationSteuerliche Behandlung
Privatperson, gelegentlicher Verkauf0 % Bundessteuer auf den Kapitalgewinn — vollständige Befreiung, keine Mindesthaltedauer
Häufiger oder professionell wirkender HandelKantonale Steuerbehörden können Gewinne als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit umqualifizieren, das zum ordentlichen Einkommenssteuersatz besteuert wird
NachweiseFür die Befreiung ist kein Kaufnachweis erforderlich, dessen Aufbewahrung stützt jedoch Ihre Position, falls die Einstufung je infrage gestellt wird

Was ist Anlagegold?

In der Schweiz gilt Gold nach Art. 23 Abs. 12 MWSTG als mehrwertsteuerbefreites Anlagegold, wenn es die Form von Barren oder Plätzchen mit einem Feingehalt von mindestens 995‰ hat, die von den Goldmärkten akzeptiert werden, oder von Münzen mit mindestens 900‰ Feingehalt, die gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und zu einem Preis gehandelt werden, der eng an ihren Goldgehalt gekoppelt ist. Dies entspricht weitgehend der in der gesamten EU verwendeten Kategorie, sodass in der Schweiz gekauftes Anlagegold seinen mehrwertsteuerfreien Status in der Regel behält, wenn es in ein EU-Land gelangt, sofern es auch die dortigen Kriterien erfüllt. Schmuck, Medaillen und numismatische Münzen außerhalb dieser Definition werden anders besteuert.

Häufig gestellte Fragen