
Vereinigten Staaten
In den USA wird physisches Gold als Sammlerstück eingestuft, was zu einem föderalen Steuersatz auf den Gewinn von bis zu 28 % führt — anders als bei den üblichen Aktienraten.
Import und Zollwertanmeldung
Die Vereinigten Staaten erheben keine föderale Mehrwertsteuer. Aus der Schweiz eingeführtes Gold profitiert von einer Zollbefreiung von 0 %, bestätigt durch Präsidialerlass vom 5. September 2025, sein Wert muss jedoch beim U.S. Customs and Border Protection (CBP) angemeldet werden, sobald die untenstehende Meldeschwelle erreicht wird. Einige Bundesstaaten erheben je nach Art des Geschäfts und Wohnsitz des Käufers eine eigene Verkaufssteuer.
Zollanmeldung
Physisches Gold gilt nicht als „monetäres Instrument“ im Sinne des FinCEN-Formulars 105, sein Wert muss aber dennoch dem CBP gemeldet werden, sobald er 10.000 $ erreicht.
| Betrag | Pflicht | Formular |
|---|---|---|
| Unter 10.000 $ | Nur normale Warenanmeldung | — |
| 10.000 $ oder mehr | Verpflichtende Wertanmeldung beim CBP; das FinCEN-Formular 105 kann zusätzlich verlangt werden | CBP – Geld & monetäre Instrumente ↗ |
Wiederverkauf
In den USA wird physisches Gold als „Sammlerstück“ behandelt statt als gewöhnliches Kapitalvermögen, wodurch der föderale Langfristsatz bei 28 % gedeckelt ist, statt der niedrigeren Sätze, die für Aktien gelten.
| Fallkonstellation | Steuerliche Behandlung |
|---|---|
| Haltedauer über 1 Jahr (langfristig) | Besteuerung als Sammlerstück zum Kapitalertragssatz, auf Bundesebene gedeckelt bei 28 % |
| Haltedauer unter 1 Jahr (kurzfristig) | Besteuerung als gewöhnliches Einkommen zu Ihrem persönlichen Bundessteuersatz |
| Bundesstaatliche Steuern | Viele Bundesstaaten erheben zusätzlich zum Bundessatz eine eigene Kapitalertrags- oder Einkommensteuer — prüfen Sie Ihren Wohnsitzstaat |
Was ist Anlagegold?
In den USA gibt es keine föderale Mehrwertsteuer und damit auch kein Äquivalent zur rechtlichen Kategorie „Anlagegold“. Entscheidend ist stattdessen, wie der IRS physisches Gold steuerlich einstuft: Barren, Rounds und Münzen gelten unabhängig von ihrer Reinheit als „Sammlerstück“ (Collectible) gemäß IRC §408(m). Der Satz von 28 % selbst stammt aus einer separaten Vorschrift, IRC §1(h)(5)(A), die bewusst die IRA-Eignungsausnahme nach §408(m)(3) ausser Acht lässt — diese beschränkt die IRA-Eignung auf Barren/Münzen mit mindestens 995‰ Feingehalt (darunter der American Gold Eagle). Selbst eine nach dieser Ausnahme berechtigte Münze wird also ausserhalb eines Altersvorsorgekontos mit 28 % besteuert: Die Ausnahme betrifft nur die Kontostruktur, niemals die steuerliche Behandlung beim Wiederverkauf.